Ghostwriting ist ebenso legal und frei wie Wissenschaft und Künste (vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, Absatz 1-3). Im Ghostwriting werden wissenschaftliche Vorlagen zu bestimmten Themen erstellt – nach Wunsch der Kundinnen und Kunden, angepasst an das von ihnen geforderte Niveau. 

Nicht legal ist hingegen das Einreichen einer wissenschaftlichen Vorlage als eigene Arbeit, sofern dies mit einer eidesstattlichen Erklärung konfligiert, die abgegeben wurde. Wissenschaftliche Vorlagen dürfen im universitären Kontext üblicherweise lediglich als Anregungen und Lehrmaterialien dienen.